1. Kita-Träger-Forum


Kontakt


Tel.: 033055-239131

Fax: 033055-239104

Mail: conrad.teichert@ipv-ok.com

Alter Dorfkrug Staffelde

Staffelder Dorfstraße 18/19

16766 Kremmen OT Staffelde

Der 1. Kita-Träger-Treffpunkt fand am 29.08.2013 statt.

Thema der Veranstaltung:

„Das Recht der Kinder, Rechte zu haben -
Anregungen zum Umgang mit Beschwerden von Kindern und Eltern“

Das am 22.12.2011 verabschiedete und am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) stellte ein neues Konzept des Schutzes der Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland dar. Zentral für die Politik und den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist das Gesetz unter Artikel 1 „zur Kooperation und Information im Kinderschutz“, welches die staatliche Mitverantwortung definiert und das Kernkonzept der „Frühen Hilfen“ als Maßnahme bundesweit implementieren soll. Im Mittelpunkt der Aufbau eines Netzwerkes, das sich aus einer Vielfalt an Professionalitäten zusammensetzen soll (u.a. den Gesundheitsämtern, Familiengerichten und Kitas), von denen jede einzelne eine Verantwortung für das Wohl des Kindes trägt (Bundestag, 2011).

Diese gesetzlichen Novellierungen im Bereich der Kindeswohlgefährdung stellten neue Aufgaben an die Träger der Kindertagesbetreuung und an die Kitas. Als eine Neuheit waren insbesondere die unter  § 45 Artikel 2 verabschiedeten Änderungen des Sozialgesetzbuches (VIII) hinsichtlich der Betriebserlaubnis anzusehen. Diese wird seit Januar 2012 nur noch dann vergeben, wenn „ … in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten …“ gegeben sind; diese sind nachweislich im Kita-Konzept auszuweisen. Dabei müssen sich die Träger und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mit zahlreichen Fragen auseinandersetzen, die sich einerseits auf mögliche Partizipations- und Beschwerdemethoden sowie andererseits auf die Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen beziehen.