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Der 16. Kita-Träger-Treffpunkt fand am 07.11.2018 statt.
Das Thema der Veranstaltung lautete:
"Kita hat Recht - Gestaltung von Verträgen mit externen Dienstleistern in Kita und Hort".
Auf der Veranstaltung mit dem Titel „Kita hat Recht“ wurde die Gestaltung von Verträgen mit externen Dienstleistern in Kita und Hort behandelt. Zu Beginn der Veranstaltung erläuterten Herr Ihlenfeld und Herr Klaus – V.E.S.T. Rechtsanwälte – im Rahmen eines Vortrags die notwendigen Elemente von Verträgen mit externen Dienstleistern. In diesem Zusammenhang wurde auch auf rechtliche Fragen eingegangen, die sich aus der Vertragsgestaltung ergeben (z. B. Voraussetzungen fristloser Kündigungen, Möglichkeit von Regressansprüchen gegen externe Dienstleister bei Leistungsausfällen). Im Anschluss konnten die Teilnehmenden eigene Fragen einbringen und entsprechende Erfahrungen im Plenum bzw. mit den Referenten austauschen.
Warum ist das Thema wichtig? Die Betreuung von Kindern in der Kita bzw. im Hort umfasst Leistungen (z. B. Verpflegung, Personenbeförderung, Gebäudereinigung und -instandhaltung), die der Träger teilweise von externen Dienstleistern erbringen lässt. Die Grundlage solcher Kooperationen stellen i. d. R. Dienstleistungsverträge dar. Diese sollten aus Trägersicht so gestaltet sein, dass sie dem Ziel einer hohen Betreuungsqualität förderlich sind (z. B. durch konkrete Leistungsbeschreibungen). Sofern Leistungen von externen Dienstleistern teilweise, gar nicht oder nicht zufriedenstellend erbracht werden, ergeben sich für den Träger verschiedene Herausforderungen (z. B. Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistungen gegenüber Eltern, vorzeitige Beendigung der Kooperation mit externen Dienstleistern). Aus Sicht des Trägers sollten die Verträge mit externen Dienstleistern daher so beschaffen sein, dass sie bei auftretenden Problemen schnelle Lösungen im Sinne einer hohen Betreuungsqualität ermöglichen (z. B. Rücktrittsklauseln, Haftungsregelung bei Leistungsausfall). Auf dem 16. Kita-Träger-Treffpunkt wurden die Eckpunkte einer solchen Vertragsgestaltung erläutert.