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Am 05.06.2019 fand unser 18. Kita-Träger-Treffpunkt statt.
Thema der Veranstaltung:
„Kita-QM - Möglichkeiten des Qualitätsmanagements in der Kita und Überblick über entsprechende Trägerpflichten“
Auf der Veranstaltung mit dem Titel „Kita-Qualitätsmanagement“ wurde im Rahmen eines Impulsvortrags von Herrn Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher (Universität Potsdam) ein Überblick über die Herausforderungen gegeben, die sich der Bildungsverwaltung und den Einrichtungsträgern im Bereich der Qualitätssicherung aus pädagogischer Sicht und nicht zuletzt auch im Rahmen des „Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes“ stellen (z. B. Definition einheitlicher Qualitätsstandards). Dies wurde von Vertretern des MBJS um eine administrative Perspektive bzw. um die Perspektive der Kita-Aufsicht ergänzt (z. B. Frau Dr. Bredow – Leiterin des Referats 27 – zur Bedeutung von Beschwerdemanagementsystemen und pädagogischen Konzeptionen als Instrumente der Qualitätssicherung). Im Anschluss wurden vom Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung weitere Instrumente vorgestellt, die Bestandteil eines von Trägern zu betreibenden Qualitätsmanagements darstellen könnten. Auf dieser Grundlage wurden schließlich träger- und einrichtungsspezifische Fragestellungen erörtert und entsprechende Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht.
Worin liegt die Relevanz dieses Themas? Der Kindertagesbetreuung werden mit Bildung, Betreuung und Erziehung drei gesellschaftlich bedeutsame Aufgaben zugeschrieben. Werden diese Aufgaben mit hoher Qualität umgesetzt, erhalten die Kinder – ergänzend zur häuslichen Erziehung – eine bestmögliche Förderung ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung. Hiervon kann keineswegs nur das Individuum, sondern langfristig auch die Gesellschaft profitieren (z. B. im Hinblick auf gesellschaftliche Integration und Stabilität). Werden die genannten Aufgaben hingegen mit unzureichender Qualität erfüllt, so entfallen die damit verbundenen Vorteile gegebenenfalls (z. B. kompensatorische Wirkung bei Kindern mit Entwicklungsrisiken). Ein rechtlich verankerter Auftrag von Trägern besteht daher darin, die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in ihren Einrichtungen zu erfassen und weiterzuentwickeln. Die Träger sind gefordert, Strategien und Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu implementieren. Dabei soll diese Veranstaltung unterstützen.