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Am 20.11.2019 fand unser 19. Kita-Träger-Treffpunkt statt.
Thema der Veranstaltung:
„Datenschutz in der Kindertagesbetreuung - Grundsätze zum Datenschutz in der Kita und Umsetzungsanregungen“
Die Veranstaltung mit dem Titel „Datenschutz in der Kindertagesbetreuung“ begann mit einem Impulsvortrag von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter, Professor für IT-Recht an der FOM Düsseldorf und Ko-Gründer der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Darin wurden einige grundlegende Rechtsvorschriften sowie verschiedene Berührungspunkte zwischen Datenschutz und Kindertagesbetreuung thematisiert (z. B. Datenschutz und Raumgestaltung, Datenschutz und Meldepflicht, Datenschutz und Dokumentationspflichten, Datenschutz und Qualitätssicherung). Im Anschluss fand eine Plenumsdiskussion statt, in welcher die Teilnehmenden die Gelegenheit erhielt, träger- bzw. einrichtungsspezifische Fragestellungen zur Einhaltung des Datenschutzes mit Herrn Prof. Dr. Reiter sowie verschiedenen Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zu erörtern. Als Vertreter des MBJS nahmen u. a. Frau Dr. Corinna Bredow – Leiterin des Referats 27 „Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten“ – und Herr Reinhard Wilms – Jurist im Referat 27 – an der Veranstaltung teil. Im Rahmen der Diskussion konnten die Teilnehmenden Argumente und Erfahrungen zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften in der Kindertagesbetreuung austauschen (z. B. Ergebnisse rechtlicher Auseinandersetzungen, Anpassung betrieblicher Prozesse).
Worin liegt die Relevanz dieses Themas begründet? Die Digitalisierung unserer Gesellschaft bewirkt, dass viele Informationen in Form von leicht zu übermittelnden Daten vorliegen (z. B. Fotos, Namen, Evaluationsergebnisse). Zudem führt die zunehmende digitale Vernetzung unserer Gesellschaft dazu, dass die Weite und die Geschwindigkeit der Verbreitung von Daten steigt bzw. von einzelnen Personen kaum mehr zu kontrollieren ist. Einerseits können hierdurch diejenigen, auf die sich die Daten beziehen, in ihren (Persönlichkeits-)Rechten verletzt werden. Andererseits kann es unter bestimmten Umständen aber auch rechtlich unbedenklich oder sogar geboten erscheinen, personen- bzw. organisationsbezogene Daten an Dritte zu übermitteln (z. B. wenn bedeutsame Rechtsgüter wie das Kindeswohl gefährdet sind oder wenn externe Evaluationen gravierende Defizite der Betreuungsqualität belegen). Dieser Aufgabe mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl gerecht zu werden, stellt für die Leitungskräfte und das Trägerpersonal eine große Herausforderung dar. Die Leitungskräfte und das Trägerpersonal sollten daher ein Grundverständnis für eine verhältnismäßige Umsetzung von Datenschutzvorschriften besitzen sowie verschiedene Leitlinien kennen, mit denen sie dieser Herausforderung in der Dynamik des Kita-Alltags gerecht werden können. Die angekündigte Veranstaltung soll den Leitungskräften und dem Trägerpersonal eine Hilfe beim Erwerb entsprechender Kompetenzen sein.