Jugendhilfe im Familiengericht

Projekt: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII
Förderung: Deutsches Jugendinstitut München (1996 - 1997)

Mit Einführung des Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ergab sich auch eine Neu­regelung der Mitwirkung der Jugendhilfe bei Scheidungsverfahren. Das Jugendamt war nunmehr nach § 50 KJHG nicht mehr bloßes Hilfsorgan des Familiengerichts, sondern Träger eigener Aufgaben und stand dem Gericht als sozialpädagogische Fachbehörde gleichberechtigt zur Seite. Zwischen den Erwartungen der Familiengerichte an eine fachliche Unterstützung bei streitigen Scheidungsverfahren zum Sorge‑ und Umgangsrecht einerseits und dem Selbstverständnis der Jugendhilfe im Hinblick auf die angebotenen Beratungsleistungen (insbesondere Vertrauens- und Datenschutz) andererseits haben sich jedoch in der Praxis Divergenzen ergeben. Nachdem nun eine mehrjährige Erfahrung gegeben war, wurden in diesem Projekt unterschiedliche Kooperationsmodelle mit dem Ziel evaluiert, zu optimierten Praktiken zu gelangen, die den jeweiligen Gremien von Jugend­hilfe und Familiengerichten zur Anwendung vorgeschlagen werden können.

 
Im Rahmen der Analyse fanden Anhörungen von Familienrichtern, Vertretern der Jugendhilfe und Beratungsstellen an acht Familiengerichtsbezirken statt, die sich auf Abläufe, Erwartun­gen, Probleme und Kooperationen im Rahmen der praktizierten Mitwirkung der Jugend­hilfe richteten. Ergänzt wurden diese Expertenanhörungen durch Erfahrungsberichte (Interviewerhebung) von ca. 100 betroffenen Eltern.
 
Als wesentliches Ergebnis der Klientenbefragung wie auch der Auswertung der Expertenanhörungen konnte folgendes festgehalten werden: Insgesamt sind die Bedürfnisse und Sichtweisen der betroffenen Kinder deutlicher in den Vordergrund zu rücken, z. B. durch verstärkte Einbeziehung der Kinder in das Beratungssetting. Es wurde deutlich, dass bei einer kindzentrierten Anwen­dung des § 50 KJHG (familiengerichtliche Mitwirkung der Jugendhilfe) die bei der Wahrnehmung von Beratungsaufgaben eingebrachten Informationen eine eher marginale Rolle spielen. Die Ergebnisdarstellung zum Projekt erfolgte in Form einer Doku­mentation der praktizierten Modelle des Zusammenwirkens von Jugendhilfe und Familien­gerichtsbarkeit (inkl. eines Forschungsberichts zu den Erfahrungen der Klienten von Trennungsberatungsangeboten) und enthielt Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugend­hilfe im familiengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt der Reform des Kindschafts­rechts.