Mitglieder und Mitgliedschaft

Die „Kommunale Arbeitsgemeinschaft Kompetenzzentrum Träger-Qualität“ (kurz: KAG KTQ) wurde am 01.09.2023 gemäß § 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom Eigenbetrieb „Kommunale Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Cottbus“ sowie den Gemeinden Oberkrämer und Rangsdorf gegründet. Seitdem erfreut sich die KAG KTQ eines stetigen Wachstums. Derzeit gehören ihr aus den Bundesländern Brandenburg (BB) und Sachsen-Anhalt (ST) insgesamt 19 kommunale Träger an (Stand 05.02.2025).

Wie wird die KAG KTQ finanziert?

Die KAG KTQ soll mit einem Gesamtbudget von 425 T€ ausgestattet und je zur Hälfte von den Mitgliedern und vom Land Brandenburg finanziert werden. Bei der Kostenverteilung des kommunalen Finanzierungsanteils sollen nach dem einstimmigen Willen der Mitglieder sowohl die Kita-Betreuungskapazität als auch die Finanzkraft der jeweiligen Mitgliedskommunen solidarisch berücksichtigt werden. Das Kostenverteilungsmodell sieht daher für das kommunale Finanzierungvolumen eine Dreiteilung vor: Ein erster Teil von 30 Prozent wird paritätisch auf die Mitgliedskommunen umgelegt. Ein zweiter Teil von 50 Prozent wird gewichtet nach der zusammengefassten genehmigten Betreuungskapazität aller Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Mitgliedskommunen berechnet. Und ein dritter Teil von 20 Prozent wird gewichtet nach der Finanzstärke der Mitgliedskommunen – gemessen an der Realsteueraufbringungskraft pro Einwohner – veranlagt. Kommunen in der Haushaltssicherung sind von der Zahlung der Kostenbeiträge befreit.

Wie kann man Mitglied werden?

Als Mitglieder sind vor allem kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen (also Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämter sowie ihre Eigenbetriebe) willkommen. Jedes Mitglied besitzt in der Lenkungsgruppe, in der alle Angelegenheiten der KAG KTQ diskutiert und entschieden werden, eine Stimme. Der Weg zur Mitgliedschaft umfasst die folgenden Schritte:

  1. Im ersten Schritt fordern Sie per Mail ein Angebot an und übermitteln uns folgende Informationen:
    • die Anzahl, die Namen und die Art Ihrer beteiligten Kindertageseinrichtungen (Kindergarten: Betreuung von Kindern im Alter zwischen 0 Jahren bis zum Schuleintritt; Hort: Kinder im Grundschulalter; Kombinierte Einrichtung: Betreuung von Kindern im Alter zwischen 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit);
    • die Betreuungskapazität Ihrer Kindertageseinrichtungen (genehmigte maximale Auslastung) und
    • die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte Ihrer Kindertageseinrichtungen (aktueller Stand).
  2. Im zweiten Schritt erhalten Sie per Mail ein Angebotsschreiben mit folgenden Dokumenten und Formularen:
    • den öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag mit der Beitrittserklärung zur KAG KTQ;
    • das Formular zur Benennung Ihrer Vertreter in der Lenkungsgruppe der KAG KTQ;
    • das Leistungsangebot des IFK e.V. an der Universität Potsdam als „Wissenschaftliche Stelle“ der KAG KTQ für das laufende Jahr einschließlich Kostenplanung;
    • den darauf beruhenden bilateralen Vertrag zwischen Ihnen und der Wissenschaftlichen Stelle für das laufende Jahr sowie
    • eine Präsentation mit der Bilanz der bisherigen Arbeit der KAG KTQ und der Arbeitsplanung für das laufende Jahr.

    Wir kommen auch gern vor Ort, stellen die KAG KTQ vor und erläutern den Verwaltungsleitungen, den Kita-Verwaltungen sowie den Kommunalparlamenten und ihren Ausschüssen unser Angebot und unsere Arbeitsweisen.

  3. Im dritten und letzten Schritt bleibt Folgendes zu tun:
    • Sie unterzeichnen die Beitrittserklärung zur KAG KTQ und den bilateralen Vertrag zur Nutzung des Fortbildungsangebotes und aller Fortbildungsmaterialien;
    • Sie benennen Ihren Vertreter oder Ihre Vertreterin in der Lenkungsgruppe sowie die Ansprechpartner für den Austausch mit der KAG KTQ und
    • Sie stellen die Verbindung zur Online-Plattform „KomNet.Connect“ der KAG KTQ her.

Wir würden uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft sehr freuen und beantworten Ihnen gegebenenfalls gern all Ihre Fragen oder übermitteln Ihnen ein speziell auf Ihre Kommune zugeschnittenes Angebot einschließlich der Kostenkalkulation. Als Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit Herr Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher als Beauftragter der KAG KTQ (Telefon: +49 (0) 172 39 35 249; E-Mail: dietmar@sturzbecher.de) und  Herr Michel Speer als Verwaltungsleiter der Wissenschaftlichen Stelle der KAG KTQ  (Tel.: +49 (0) 151 17 50 99 75; E-Mail: michel.speer@ifk-potsdam.de) gern zur Verfügung.