Über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Kompetenzzentrum Träger-Qualität“

Städte und Gemeinden tragen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung in doppelter Weise Verantwortung für die Bildungs- und Betreuungsqualität in der Kindertagesbetreuung:

  1. Zum einen sorgen sie im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge für ein breites bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen, womit sie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung unterstützen. Das Aufgabenspektrum der Kommunalverwaltungen schließt bei der Gewährleistung eines vielfältigen Angebots sowie des Wunsch- und Wahlrechts gem. § 5 SGB VIII häufig auch die Kooperation zwischen Kommunen und auf lokaler Ebene ansässigen freien Trägern ein. Diese Kooperation ist gesetzlich verankert: Insbesondere die Regelungen im SGB VIII, die kommunalen Satzungen und die kommunalpolitischen Beschlusslagen einschließlich der Beschlüsse zum kommunalen Haushalt bilden den Handlungsrahmen.
  2. Zum anderen stellen die Städte und Gemeinden meist auch selbst als Träger von kommunalen Kindertageseinrichtungen eine möglichst hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bereit.

Die erfolgreiche Bewältigung beider Aufgaben erfordert eine hohe fachliche und organisatorische Expertise sowie die strikte Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die in verschiedenen Rechtsgebieten geregelt sind. Da sind zunächst die allgemeinen kommunalrechtlichen Bestimmungen zu nennen. Weitere Rahmenbedingungen, die den konkreten Betrieb der Kitas betreffen, ergeben sich zum Beispiel aus dem landesbezogenen Kita-Recht, aus dem Baurecht, aus dem Ordnungsrecht und vor allem natürlich aus dem bundesweit geltenden Jugendhilferecht. Schon allein die Vielzahl der Rechtsgebiete, die in den Blick zu nehmen sind, macht die Herausforderungen sehr deutlich, vor denen die Städte und Gemeinden stehen: Aus all diesen rechtlichen Regelungen ergeben sich Anforderungen an die Fachkompetenz ihrer Kommunalverwaltungen. Vor allem durch die Novellierung der §§ 45 ff. SGB VIII im Juni 2021 wurden diese Anforderungen auf Bundesebene weiter präzisiert. Nunmehr wurde klargestellt, dass die Zuverlässigkeit und Kompetenz von Einrichtungsträgern als Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis gilt.

Für die gemeinschaftliche Verbesserung der Trägerkompetenz in der Kindertagesbetreuung arbeiten zahlreiche Städte und Gemeinden verschiedener Bundesländer in einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft  gemäß § 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) zusammen, die den Namen „Kommunale Arbeitsgemeinschaft ‚Kompetenzzentrum Träger-Qualität‘“ (kurz: KAG KTQ) trägt. Welche Grundüberzeugung eint die Mitgliedskommunen der KAG KTQ, was ist ihr Leitbild?

Unsere Mitgliedskommunen gehen einvernehmlich davon aus, dass eine anspruchsvolle Bildung, Erziehung und Betreuung der 0- bis 12-Jährigen sowohl aus humanistischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine zentrale und bedeutsame gesellschaftliche Aufgabe darstellt. Aus dem humanistischen Menschenbild heraus begreifen sie den Menschen als ein beziehungsorientiertes, freiheits- und entscheidungsfähiges, verantwortungsvolles, bildsames und nach persönlicher Entfaltung strebendes Wesen. Gerade in den ersten Lebensjahren erwerben Kinder Schlüsselkompetenzen, welche die Entwicklung ihrer Persönlichkeit nachhaltig prägen. Eine gute Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung leistet den Kindern daher eine wertvolle „Anschubhilfe“ für eine selbstbestimmte erfolgreiche Entwicklung. Für die Gesellschaft bedeutet eine gute Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung, dass die von ihr getragenen Bildungsinvestitionen (z. B. in die Kindertagesbetreuung) sich langfristig in materiellem Wohlstand und Lebenszufriedenheit sowie in politischer Stabilität und demokratischem Fortschritt auszahlen. Eine geringe Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung hingegen erhöht nicht nur die Chancenungleichheit und das Risiko von Kindern, Entwicklungschancen zu verpassen. Vielmehr impliziert sie langfristig auch höhere volkswirtschaftliche Kosten, etwa wenn zusätzliche bzw. vermeidbare finanzielle Aufwände getragen werden müssen (z. B. für Sozialhilfen, Krankheitsfürsorge oder Strafvollzug). Daher sehen unsere Mitgliedskommunen es als eine vorrangige kommunale Verantwortung und Pflicht an, die Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in Bezug auf das Unternehmen „Kita“ (z. B. Qualität betrieblicher Rahmenbedingungen) als auch im Hinblick auf die Kinder und Eltern als „Kunden“ (z. B. Dienstleistungsqualität; Bildungsqualität pädagogischer Angebote) weiterzuentwickeln. Diese Qualitätsentwicklung wollen sie durch ein anspruchsvolles Qualitätsmanagement vorantreiben, das zwei Komponenten umfasst: Qualitätsfeststellung und Qualitätsförderung.

Als Unterstützung bei der Bewältigung der skizzierten Herausforderungen hat die KAG KTQ das IFK an der Universität Potsdam gewonnen, das als sog. „Wissenschaftliche Stelle“ das kommunale Praxisunterstützungssystem organisiert und verwirklicht. Ziel und Zweck der Zusammenarbeit ist es, die kommunalen Kita-Träger darin zu unterstützen, ihre Trägeraufgaben kontinuierlich auf höchstem Qualitätsniveau zu erfüllen und das Personal ihrer Kita-Verwaltungen durch gezielte Fort- und Weiterbildung einschließlich der Bereitstellung wissenschaftlich begründeter Handreichungen und Empfehlungen zu qualifizieren. Um diese Unterstützung bedarfsgerecht zu gestalten, führt die KAG KTQ unter ihren Mitgliedern regelmäßig Bedarfserhebungen mit dem Online-Befragungsinstrument „KomNet.Barometer“ durch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Entwicklung eines maßgeschneiderten Leistungsportfolios ein, das präzise auf die Bedürfnisse der kommunalen Kindertagesbetreuung abgestimmt ist und über die zentrale Online-Plattform „KomNet.Connect“ bereitgestellt wird. So fördert die KAG KTQ durch Gemeinschaftsarbeit, Vernetzung und Erfahrungsaustausch nachhaltig die kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den kommunalen Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.