Über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Kompetenzzentrum Träger-Qualität“
Kommunale Träger bieten – wie andere Kita-Träger auch – mit der Kindertagesbetreuung in ihren Einrichtungen eine Dienstleistung mit den Leistungsfacetten Bildung, Erziehung und Betreuung an. Sie fungieren damit als gemeinwohlorientierte Dienstleistungsunternehmen und sind dazu verpflichtet, die Dienstleistungsqualität – die sich vor allem auf den gesetzlich fixierten Förderungsauftrag gemäß § 22 SGB VIII bezieht – sowohl in Bezug auf das „Unternehmen Kita“ (z. B. Qualität betrieblicher Rahmenbedingungen) als auch im Hinblick auf die Kinder und Eltern als „Kunden“ (z. B. Qualität pädagogischer Angebote) weiterzuentwickeln. Den Einrichtungsträgern kommt in dieser Rolle beim Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung eine zentrale Verantwortung zu, auch wenn letztlich alle Beteiligten ihren Beitrag zur Qualitätsentwicklung leisten müssen. Die Qualitätsmanagementaufgaben müssen sich – neben der Gewährleistung der rechtlich vorgeschriebenen Mindeststandards – auf alle unternehmerischen Grundfunktionen wie (1) die Konzeptionierung und Planung der Angebote, (2) die Organisation, Steuerung, Koordination, Kontrolle und Dokumentation der Arbeit, (3) die Einstellung qualifizierten Fachpersonals und die Schaffung von Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung sowie (4) die Budgetierung der Kindertagesbetreuung richten. Durch die Erfüllung dieser Grundfunktionen schaffen die Träger von Kindertageseinrichtungen die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit. In der KAG KTQ tauschen sich kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen über die effiziente Erfüllung aller Grundfunktionen in den genannten Handlungsfeldern aus und erarbeiten gemeinsam Musterlösungen im Sinne eines Praxisunterstützungssystems.
Ausgangspunkt für die Gründung der KAG KTQ war das vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) geförderte fortbildungsbasierte Projekt „Kompetenzzentrum Träger-Qualität“, das am 01.05.2021 mit dem IFK an der Universität Potsdam als Projektträger begann. Das IFK fördert als gemeinnütziger, landesweit anerkannter Träger der öffentlichen Jugendhilfe satzungsgemäß die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wohle von Kindern und Familien. Für die Übernahme der KTQ-Projektträgerschaft gründeten der Eigenbetrieb „Kommunale Kinder- und Jugendhilfe“ der Stadt Cottbus“, die Gemeinde Oberkrämer und die Gemeinde Rangsdorf mit Unterstützung weiterer interessierter Städte und Gemeinden am 01.09.2023 eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG KTQ) nach § 4 GKGBbg[1], die das IFK gemäß § 6 des Gründungsvertrags als sog. „Wissenschaftliche Stelle“ geschäftsführend mit der Organisation, Verwaltung und wissenschaftlichen Umsetzung der Arbeit der KAG KTQ beauftragt hat. Seit 2024 wird die Arbeit der KAG KTQ durch die beteiligten Mitgliedskommunen und eine MBJS-Förderung anteilig finanziert.
[1] Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014