Fahrschulüberwachung

Ziel


Durch den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen soll zum einen sichergestellt werden, dass in den Fahrschulen formale Vorgaben (z. B. zu den Ausstattungsstandards) eingehalten werden. Zum anderen soll ein Mindestmaß an verkehrspädagogisch-didaktischer Qualität bei der Umsetzung der Fahrausbildung gewährleistet werden.

Vorgehen


  • Für die Qualitätserfassung in den Fahrschulen ziehen einige Landkreise und kreisfreie Städte im Land Brandenburg sowie das Land Berlin gemäß § 51 Abs. 1 S. 2 FahrlG das IFK als geeignete Stelle hinzu.
  • Die pädagogische Ausbildungsqualität wird in Brandenburg und Berlin mit den Beobachtungsinstrumenten der „Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ erfasst. Diese Instrumente basieren auf den pädagogischen Qualitätskriterien nach Anlage 2 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung.

Infomaterial für Fahrlehrer zum Download


Fahrlehrer können sich mithilfe folgender Informationsblätter über die Umsetzung der Fahrschulüberwachung im Land Berlin und über die Qualitätskriterien informieren:

Infoblatt Fahrlehrer Deutsch

Infoblatt Fahrlehrer Englisch

Infoblatt Fahrlehrer Türkisch

Infoblatt Fahrlehrer Russisch

Infoblatt Fahrlehrer Arabisch

Referenzprojekte


  • „System der Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (Land Brandenburg und Land Berlin; Einsatz auch in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • „Weiterentwicklung der Fahrschulüberwachung in Deutschland“ (Bundesanstalt für Straßenwesen)