Ziel
Durch den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den Fahrschulen formale Vorgaben (z. B. zu den Ausstattungsstandards) eingehalten werden. Darüber hinaus soll die verkehrspädagogisch-didaktische Qualität der Ausbildung erfasst und erhöht werden.
Vorgehen
Wissenschaftsbasierte Erarbeitung von Qualitätskriterien für den Theorieunterricht und die Fahrpraktische Ausbildung
- Entwicklung von standardisierten Beurteilungsverfahren zur Formalüberwachung und zur pädagogisch erweiterten Überwachung
- Aus- und Fortbildung von Sachverständigen für die Fahrschulüberwachung
- Beratung und wissenschaftliche Begleitung bei der Implementierung und Optimierung von Fahrschulüberwachungssystemen
Referenzprojekte
- „System der Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (Land Brandenburg; Einsatz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
- „Weiterentwicklung der Fahrschulüberwachung in Deutschland“ (Bundesanstalt für Straßenwesen)