Fahrschulüberwachung

Ziel


Durch den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den Fahrschulen formale Vorgaben (z. B. zu den Ausstattungsstandards) eingehalten werden. Darüber hinaus soll die verkehrspädagogisch-didaktische Qualität der Ausbildung erfasst und erhöht werden.

Vorgehen


  • FahrschulüberwachungWissenschaftsbasierte Erarbeitung von Qualitätskriterien für den Theorieunterricht und die Fahrpraktische Ausbildung
  • Entwicklung von standardisierten Beurteilungsverfahren zur Formalüberwachung und zur pädagogisch erweiterten Überwachung
  • Aus- und Fortbildung von Sachverständigen für die Fahrschulüberwachung
  • Beratung und wissenschaftliche Begleitung bei der Implementierung und Optimierung von Fahrschulüberwachungssystemen

Referenzprojekte


  • „System der Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (Land Brandenburg; Einsatz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • „Weiterentwicklung der Fahrschulüberwachung in Deutschland“ (Bundesanstalt für Straßenwesen)